Meldung von Verstößen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden). Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Hinweis: Nutzen Sie alternativ zu diesem Meldebogen gerne auch jedwede andere Kontaktmöglichkeit, um uns über Verstöße und Fehlverhalten in Kenntnis zu setzen. Kommen Sie beispielsweise persönlich auf uns zu, schicken Sie uns einen Brief oder ein Fax (an 02602 - 8 34 56 99), kontaktieren Sie uns telefonisch (unter der 02602 - 8 34 56 0) oder senden Sie eine E-Mail (an hinweisgeber@forum-pflege.de).